Die Grundsteuerreform wird 2025 vollständig in Kraft treten. Mit Abgabe der Grundsteuererklärung müssen Immobilienbesitzer aktiv werden.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Bemessungsmethode der Grundsteuer für verfassungswidrig. Bereits im Jahr darauf wurde der Beschluss für eine Gesetzesreform gefasst, die zu Jahresbeginn 2025 vollständig in Kraft treten wird. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Fragen rund um diese Änderung ein – was können und müssen Immobilienbesitzer tun?
Um die Höhe der neuen Steuer zu ermitteln, muss jeder Immobilien- oder Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. (Foto: moerschy auf Pixabay.com)
Was ist die Grundsteuer?
Die deutsche Version der Grundsteuer ist eine Abgabe auf den bebauten Wert eines Grundstücks und zählt zu den Substanzsteuern. Hierzulande kommen dabei sämtliche Steuereinnahmen der Gemeinde zugute, auf deren Gemarkung sich das Grundstück befindet. Über den sogenannten Hebesatz legt diese auch die Höhe der Steuer fest.
Die Besteuerung von Bodenwerten war bereits in der Antike bekannt. In einigen Kulturen wurde nach dem Aufkommen der Landwirtschaft damit begonnen, Ernteerträge zu besteuern. Im Mittelalter stellten Grundsteuern die wichtigste Steuerart überhaupt dar. Sie wurden anfänglich als Grundzins und Grundzehnt von Grundherren und der Kirche erhoben.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1951 das bundeseinheitliche Grundsteuergesetz erlassen. Es löst dadurch die nach Ende des Zweiten Weltkriegs in einigen Bundesländern geltenden Vorschriften ab. Ab 2025 sollen die Steuern gemäß einer 2019 beschlossenen Grundsteuerreform nach einem neuen Verfahren erhoben werden.
Grundsteuerreform: Das hat sich seit dem 1. Januar 2022 geändert
Seit dem Jahr 2022 ist in Deutschland jeder Immobilienbesitzer verpflichtet, selbstständig Informationen über seine Immobilie in Form einer Steuererklärung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Der Stichtag 1. Januar 2022 bestimmte die Angaben, die in dieser Steuererklärung gemacht werden müssen.
Die Übermittlung der folgenden Informationen ist für alle Wohnimmobilien erforderlich:
• Standort des Grundstücks
• Grundstücksfläche
• Nutzbare Wohnfläche
• Bodenrichtwert
• Art des Gebäudes
• Baujahr
Die Regelungen der Grundsteuerreform sind nicht bundesweit einheitlich. Bayern und Baden-Württemberg haben beispielsweise von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch gemacht. Diese erlaubt es den Bundesländern, eigene Regelungen zur Grundsteuer zu erlassen, die vom Bundesmodell abweichen können.
Grundsteuererklärung: Was müssen Eigenheimbesitzer tun?
Um die Höhe der neuen Steuer zu ermitteln, muss jeder Immobilien- oder Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Über diese Verpflichtung wurden Immobilieneigentümer auch vom Staat informiert – entweder durch eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung oder durch ein Informationsschreiben. Die Bescheide wurden von Mai 2022 bis Juli 2022 an die Immobilieneigentümer verschickt.
Alle Steuerpflichtigen sind gesetzlich verpflichtet, die Erklärung ausschließlich elektronisch einzureichen. Das ist über das Steuerportal ELSTER oder mithilfe im Handel erhältlicher Software-Pakete möglich. Formulare für die Abgabe der Grundsteuererklärung sind seit dem 1. Juli 2022 bei ELSTER verfügbar.
Neue Grundsteuer-Regelung ab 2025
2019 war das entscheidende Jahr für die neue Gestaltung der Grundsteuerreform in Deutschland. Die Begründung für die Reform ergab sich aus der Tatsache, dass die Höhe der Grundsteuer bisher auf der Grundlage veralteter Werte aus den Jahren 1935 und 1964 ermittelt wurde.
Diese Werte hinkten somit der tatsächlichen Entwicklung der Immobilienwerte hinterher, was zu einer Ungleichbehandlung der Immobilienbesitzer führte. Ziel der Reform ist es, den aktuellen Steuersatz neu zu berechnen und die Höhe der Grund- und Immobiliensteuer für alle Steuerpflichtigen gerecht zu bestimmen.
Die Steuerbehörden beginnen mit der Berechnung des neuen Grundsteuerbetrags der Immobilien, sobald alle Steuererklärungen eingegangen sind und alle anderen erforderlichen Informationen vorliegen. Die Daten werden dann an die Gemeinden weitergeleitet, die den Steuerbetrag bis Ende 2024 neu berechnen. Der neue Steuerbetrag wird dann erstmals im Jahr 2025 fällig.
Alle Grundstücksbesitzer und Immobilieneigentümer müssen ihre Daten über eine Steuererklärung abgeben. Alle Steuerpflichtigen sind gesetzlich verpflichtet, die Erklärung ausschließlich elektronisch einzureichen. (Bild: BauPraxis® Bildarchiv)
Fazit: Grundsteuerreform
Da sich die Werte von Gebäuden und Grundstücken in den vergangenen Jahrzehnten sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts war somit eine komplette Neuausrichtung der Grundsteuerermittlung vonnöten.
Die Grundsteuererklärung für Eigenheimbesitzer war bis zum 31. Oktober 2022 möglich. Dabei waren die zum Stichtag (1. Januar 2022) bestehenden Verhältnissen anzusetzen. Falls noch nicht geschehen, sollten alle Steuerpflichtigen daher jetzt handeln, um die Abgabe der Steuererklärungen zu gewährleisten.
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