Benötigt man eine Baugenehmigung für eine Fassaden-Verkleidung?

Wer eine Fassadenverkleidung an das Haus anbringen möchte, wird sich natürlich fragen, ob er eine Baugenehmigung benötigt. Denn gerade in Deutschland ist ja fast für jede kleine Veränderung eine Genehmigung notwendig. Wie das bei der Fassadenverkleidung aussieht, erklären wir in diesem Bericht. 

Fassadenverkleidung in grau an modernem GebäudeBild: Beispiel für eine Fassadenverkleidung mit Kunststoffpaneelen in schickem Grau.

Die Hausfassade ist nicht ihre Privatsache

Dies liegt daran, dass Sie Nachbarn haben und das Haus von jedem gesehen werden kann. Also kann der Eigentümer nicht einfach so entscheiden, wie die Verkleidung der Fassade aussehen soll. Dabei ist es gleich, ob es sich um eine Fassadenverkleidung aus Kunststoff, Holz oder Naturstein handelt. Aus der Fassade des Hauses ergibt sich das Straßen- oder Stadtbild, weshalb die Gemeinde mitreden darf. Das bedeutet, dass die Schauseite der Hausfassade öffentliches Gut ist. Aus diesem Grund muss man sich an die Vorgaben des jeweiligen Landesbaurechts sowie die Gestaltungssatzungen der Kommunen halten.

Keine Baugenehmigung, aber Regeln für die Gestaltung

Für eine Fassendverkleidung benötigt man in der Regel keine Baugenehmigung. Allerdings muss man sich an die Gestaltungsregeln halten, wenn man Stein-, Holz- oder Kunststoffpaneelen als Hausverkleidung anbringen möchten. Dabei ist zu beachten, dass es innerhalb der Kommune verschiedene Gestaltungsregeln gibt. Sie können in der Altstadt unter anderem ganz anders sein, als am Rand der Stadt oder in einem Dorf auf dem Land. Das Entscheidende ist, dass in einer historischen Altstadt andere ästhetische Gesichtspunkte vorhanden sind wie am Stadtrand. Somit kann der Hauseigentümer nicht einfach entscheiden, welche Fassadenverkleidung er anbringen lassen möchte.


Giebelverkleidung und Dachuntersicht mit Kunststoffpaneelen
Bild: Beispiel für eine Giebel-Fassadenverkleidung in grün plus Verkleidung der Dachüberstände in weiß. Ein schöner Kontrast zum Naturstein-Klinkerbereich.

Technische Vorschriften und gestalterische Vorgaben

Auch, wenn keine Baugenehmigung nötig ist, muss man sich doch an gewisse Regeln halten. Technisch gesehen muss die Fassadenverkleidung diesen Ansprüchen entsprechen:

Die Fassadenverkleidung muss laut Musterbauverordnung ab Gebäudeklasse 4 schwer entflammbar sein. Wer eine Holzfassade anbringen lassen möchte, muss sich über die verschiedenen Klassen informieren.
In der Landesbauordnung ist zudem detailliert aufgelistet, wie die Brandausbreitung für die verschiedenen Materialklassen verhindert werden muss. Dies betrifft dann unter anderem die Fugengestaltung oder auch den Schmelzpunkt der Dämmung.
Zudem müssen die Anforderungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) erfüllt sein.

Wie man sehen kann, ist es gar nicht so einfach, eine Fassadenverkleidung anbringen zu lassen. Denn zum einen ist Geschmack Ansichtssache und zum anderen gibt es Verordnungen und Regeln, an die sich der Bauherr halten muss. Tut er dies nicht, trifft man sich meist vor Gericht wieder – und das kann dann teuer werden. Daher ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld zu informieren, welche Farben, welche Materielien oder welche Gestaltungsmöglichkeiten erlaubt und welche verboten sind.

Veränderungen der Fassadenverkleidung

Wer jedoch die Fassade umgestalten möchte und dies zu massiven baulichen Veränderungen führt, dann ist es notwendig, eine Baugenehmigung einzuholen. Leider ist auch dies nicht in allen Kommunen und Ländern gleich, weshalb man sich vorher unbedingt informieren muss. Als Faustregel gilt dabei, dass dann eine Genehmigung erforderlich ist, wenn Sicherheitsbelange betroffen sind:

Führt die bauliche Veränderung dazu, dass Fenster, Türen oder auch Hofeinfahrten geschlossen werden müssen, ist die Baugenehmigung notwendig.

Auch dann, wenn Rettungs- und Fluchtwege verkleinert oder gar geschlossen werden, muss eine Genehmigung für die Fassadenverkleidung eingeholt werden. Zudem muss in jeder Einzelfassade eine Art Rettungsfenster vorhanden sein. Die Mindestmaße betragen 90 x 120 cm.

Es ist auch zu beachten, dass in Gebäudeschlusswänden, wenn Gebäude aneinandergereiht sind, und weniger als 2,5 m Grenzabstand besteht, keine zusätzlichen Fenster bzw. Öffnungen eingebracht werden. Der Grenzabstand muss zudem immer mindestens 2,5 m zum Nachbargebäude betragen.

Da dies, wie bereits erwähnt, in allen Ländern und Kommunen unterschiedlich geregelt ist, ist es wichtig, dass man sich vor der Anbringung der Fassadenverkleidung informiert, ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht. Wer dies nicht tut, riskiert, dass die Verkleidung der Fassade wieder abgerissen werden muss und somit viel Geld verschenkt wird.


Verkleidung des Dachüberstandes mit weißer Kunststoffpaneele
Bild: Hier wurden die Dachüberstände mit weißen Kunststoff-Blenden verkleidet. Auch das ist ein schöner Kontrast zur Fassade und dem Dach des Gebäudes!

(Alle Abbilungen sind von https://www.mammutpaneele.de)




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