Tipps zur aktuellen Förderung von Wohnungslüftungen

Überblick über die aktuellen Förderprogramme für Wohnungslüftungen in Deutschland.

Förderung von Wohnungslüftungen 2021
Automatisches Lüften wird aufgrund immer dichtere Gebäude, der letzten Pandemie und geschlossener Räume ein Thema auch für die Zukunft bleiben. Profitieren Sie von den vielfältigen Fördermöglichkeiten der automatischen Wohnungslüftung jetzt! (Bild: © nattanan23 pixabay.com)

Stand: 25. August 2022

Die 2021 eingeführte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfreut sich großer Beliebtheit. Um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern, passt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Förderprogramm zum 15.08.2022 an.

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie die dazugehörigen Planungsleistungen sind weiterhin im Rahmen energieeffizienter Anlagentechnik förderfähig. Zusätzlich gibt es regionale Förderprogramme in den einzelnen Bundesländern, die mit der BEG kombiniert werden können. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen. Mit der praktischen Checkliste der Initiative „Gute Luft“ behalten Bauherren den Durchblick im Förderdschungel.

Der Großteil der Wohngebäude in Deutschland muss dringend saniert werden, um Energie einzusparen und das Klima zu schützen. Die Bundesregierung fördert deshalb Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Seit 2021 gibt es die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Die BEG umfasst sowohl komplette Bauvorhaben an Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch Einzelmaßnahmen in der Sanierung, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich unverändert die Fachplanung und Baubegleitung bezuschussen

Neue Fördersätze für Einzel- und Komplettmaßnahmen

Ab dem 15.08.2022 treten Änderungen der BEG mit dem Ziel einer steigenden Unabhängigkeit von fossilen Energie-Importen in Kraft. Die Fördersätze für die Komplettmaßnahmen und auch für Einzelmaßnahmen werden angepasst, um eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis zu gewährleisten. Die Förderung kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Einzelmaßnahmen) bzw. bei der staatlichen Förderbank KfW (Komplettsanierung) beantragt werden. Der Einbau und die Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind Teil der förderfähigen Baumaßnahmen. Denn Lüftungssysteme sorgen mit energieeffizienter Technologie für einen kontinuierlichen Luftaustausch und können durch die Wärmerückgewinnung viel Heizenergie einsparen. Deshalb lassen sich Wohnungslüftungsanlagen in der Sanierung als energieeffiziente „Anlagentechnik“ bezuschussen. Der angepasste Fördersatz beträgt 15 Prozent.

Bundesländer und Kommunen vergeben weitere Fördermittel,

Zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es regionale Förderprogramme. Bundesländer und Kommunen vergeben weitere Fördermittel, die sich oft miteinander kombinieren lassen. Eine weitere Fördermöglichkeit: Seit 2020 können Besitzer privat genutzter Wohnhäuser bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen. Hausbesitzer können nach §35c EstG Einkommensteuergesetz über drei Jahre verteilt 20% der Investitionskosten der Lüftungsanlage von der Steuerschuld abziehen. Auch die Kosten für Handwerker, Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung lassen sich absetzen. Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung mit dem BEG ist jedoch nicht möglich.

Um die passenden Fördermittel zu finden, sollten Bauherren sich von ihrem Energieberater, Planer oder Fachhandwerker beraten lassen. Eine weitere Hilfestellung bietet die Checkliste der Initiative „Gute Luft“ zur Beantragung der Förderung. Diese kann kostenlos unter www.wohnungs-lueftung.de heruntergeladen werden.

Die Förderprogramme im Detail

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder über die Förderbank KfW beantragt werden können.
Neben einer Förderung für Wohngebäude, wie Eigentumswohnungen oder Ein- und Mehrfamilienhäuser, werden auch energieeffiziente Einzelmaßnahmen gefördert:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)


Wie hoch ist die Förderung für den Neubau von Wohngebäuden (BEG WG)?

Neubauten werden nur noch als Effizienzhaus 40 NH (EH/EG 40 NH) in Verbindung mit einer Zertifizierung QNB (Qualitätssiegel nachhaltiges Bauen) in der Kreditvariante gefördert. Der Tilgungszuschuss beträgt 5%.
In der Sanierung gibt es Kredite und Zuschüsse von 5% bis zu 45% Fördersatz je nach Effizienzhaustyp.
Aktuelle Fördersätze entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen des BMWK – oder sprechen Sie direkt mit Ihrem Energieeffizienzberater.


Welche Einzelmaßnahmen werden über die BEG EM gefördert?

Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 15%
Anlagentechnik (z.B. Einbau und Austausch oder Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 15%
Erneuerbare Energien für Wärmeerzeuger (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 10% bis 40%
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 15% bis zu 20%
Energetische Fachplanung und Baubegleitung beträgt in allen Programmteilen der BEG unverändert 50%


Wer ist antragsberechtigt?

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften.


Weiterführende Links

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Förderbank KfW.


In 4 Schritten zur Förderung

• Die Checkliste zur Förderung Ihrer Wohnungslüftung


Online Antragsformulare

BAFA: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem2

KfW: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/

Fördermöglichkeiten nach Bundesländern

Zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es regionale Förderprogramme. Bundesländer und Kommunen vergeben weitere Fördermittel, die sich oft miteinander kombinieren lassen.
Unter wohnungs-lueftung.de finden Sie eine kompakte Übersicht über die aktuellen Förderprogramme.

Steuerliche Förderung

Als Alternative zur BEG können Besitzer von privat genutzten Wohnhäusern seit 2020 bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen. Nähere Informationen finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen.

Hausbesitzer können nach §35c EstG Einkommensteuergesetz über drei Jahre verteilt 20% der Investitionskosten der Lüftungsanlage von der Steuerschuld abziehen. Gefördert werden die gleichen Heizungstechnologien wie im BEG EM. Auch die Kosten für Handwerker, Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung lassen sich absetzen. Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung mit dem BEG ist jedoch nicht möglich.


Initiative Gute Luft
Infos über die Initiative „Gute Luft“
Frische Luft liegt uns am Herzen! Erfahren Sie mehr über die Vorteile von Lüftungsanlagen unter wohnungs-lueftung.de. Initiatoren dieses Verbraucherportals sind die renommiertesten Verbände in der Lüftungsbranche: BDH (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V.), FGK (Fachverband Gebäude-Klima e.V.) sowie IGDWL (Verband der Interessensgemeinschaft Dezentrale Wohnungslüftung e.V.).

Gesundes Raumklima leicht gemacht
Somit zählen auch Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen!
Wohnungslüftungsanlagen führen die verbrauchte Raumluft kontinuierlich nach draußen ab und führen frische Luft zu. Die mit CO2 und Aerosolen belastete Luft wird automatisch abgeführt. Egal, ob es eine zentrale Lüftungsanlage ist oder ob es individuelle Geräte in den jeweiligen Räumen sind. Die Grafiken zeigen den Luftaustausch in beiden Systemen. (Grafiken: Initiative „Gute Luft“ – www.wohnungs-lueftung.de)

Gesundes Raumklima leicht gemacht

  BauPraxis Link Tipps

Wann Wohnungslüftung notwendig?
Wann ist eine kontrollierte Wohnraumlüftung notwendig?

Der Hauptgrund für eine Wohnraumlüftungsanlage ist eine luftdichte Gebäudehülle bei heutigen Häusern zum Zweck der hohen Energieeinsparung.
Zugleich wird aber im Neubau und der energetischen Sanierung gemäß DIN 1946-6 eine ausreichende Luftzufuhr gefordert. Welche Luftmengen dabei konkret erreicht werden müssen durch eine automatische Lüftung, zeigt eine individuelle Bedarfs-Berechnung (Lüftungskonzept).



Checkliste zur Förderung von Wohnungslüftungen

In 4 Schritten zur Förderung Ihrer Wohnungslüftung bei Neubauten oder bei Renovierungen bzw. Sanierungen.



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