Solarenergie reduziert den CO2-Ausstoß und macht Immobilien zukunftssicher. Die Integration von Solarenergie in Immobilien gewinnt aus ökologischer und ökonomischer Sicht zunehmend an Bedeutung. Photovoltaikanlagen auf dem Dach fördern eine nachhaltige Energieversorgung und steigern die Attraktivität und den Wiederverkaufswert der Immobilie. Die Solarpflicht in vielen Bundesländern und das Solarpaket 1 beschleunigen den Ausbau und die Nutzung geeigneter Dachflächen.
Bild: Solaranlagen lassen sich auf fast allen Dächern sicher montieren. Wichtig ist die Ausrichtung nach Süden und der beste Neigungswinkel. (Foto von www.pexels.com)
Einführung der Solarpflicht
In Deutschland wird der Ausbau der Solarenergie immer stärker vorangetrieben, das Jahr 2024 markiert einen entscheidenden Schritt in diese Richtung. In mehreren Bundesländern tritt die Solarpflicht in Kraft, die insbesondere bei Neubauten und Dachsanierungen die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern vorschreibt.
▶ Hamburg: Ab 2024 Solarpflicht bei Dachsanierungen, mindestens 30 % der Dachfläche müssen bei Neubauten oder Umbauten mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
▶ Rheinland-Pfalz: Seit 2024 müssen Neubauten „PV-ready“ sein; Photovoltaik bei größeren Dachsanierungen von öffentlichen Gebäuden verpflichtend.
▶ Berlin: Seit 2023 Solarpflicht für Neubauten und Sanierungen ab 50 m² Nutzfläche, mindestens 30 % der Dachfläche für Photovoltaik.
▶ Baden-Württemberg: Seit 2023 müssen 60 % der geeigneten Dachfläche bei Sanierungen mit Photovoltaikmodulen oder alternativ mit solarthermischen Anlagen belegt werden.
▶ Bayern: Seit 2023 Solarpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude; ab 2025 auch für bestehende Nichtwohngebäude bei Dachsanierungen.
▶ Bremen: Ab 2024 Solarpflicht für 50 % der Bruttodachfläche bei Dachsanierungen; Neubauten ab 2025.
▶ Hessen: Photovoltaik auf neuen Dächern empfohlen, verpflichtend für große Parkplätze und landeseigene Gebäude.
▶ Niedersachsen: Ab 2025 Solarpflicht für alle Neubauten; seit 2023 müssen Gewerbedächer zu mindestens 50 % mit Photovoltaik belegt sein.
▶ Brandenburg: Geplante Solarpflicht ab 2023 für neue öffentliche Gebäude und Dachsanierungen; Privatgebäude ausgenommen.
▶ Schleswig-Holstein: Seit 2022 Solarpflicht für Nichtwohngebäude und große Parkplätze; Wohngebäude ausgenommen.
▶ Thüringen: Ein Solargesetz ist in Planung, Zeitplan noch offen.
Solarenergie in Deutschland: Beschleunigung durch das Solarpaket 1
Die Bundesregierung hat im Mai 2024 das Solarpaket 1 eingeführt, um den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen. Es soll bürokratische Hürden abbauen und finanzielle Anreize für den Bau von Photovoltaikanlagen bieten. Das Paket erleichtert die Installation von Dach- und Freiflächenanlagen und verbessert die Bedingungen für die Direktvermarktung und Nutzung von Solarstrom.
Bild: Die Solarpflicht greift auch in manchen Bundesländern bei Dachsanierungen. Da sind dann Photovoltaik-Systeme vorgeschrieben. (Foto von bill-mead-www.unsplash.com)
Photovoltaikanlagen auf Dächern
Dachanlagen sind eine wesentliche Komponente der Solarenergienutzung in Deutschland. Mit dem Solarpaket 1 wurden zahlreiche Maßnahmen eingeführt, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern zu beschleunigen. Die technischen Anforderungen an Dachanlagen variieren dabei je nach Anlagengröße:
▶ Anlagen bis 30 kWp
Einfache Installation, die der Betreiber selbst vornehmen kann, spart Kosten.
▶ Anlagen ab 40 kWp
Zusätzliche Einspeisevergütung von 1,5 ct/kWh, um gestiegene Baukosten auszugleichen.
▶ Anlagen bis 200 kWp
Keine Direktvermarktungspflicht, was besonders bei hohem Eigenverbrauch vorteilhaft ist. Betreiber können den erzeugten Strom direkt nutzen oder zu festen Einspeisetarifen ins Netz einspeisen.
▶ Anlagen bis 200 kWp
Zertifikate sind erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW erforderlich.
Die Nutzung von Einheitenzertifikaten als ausreichend und durch eine neue, zentralisierte Datenbank leichter zugänglich sind.
Unabhängig von der Größe der Anlage greifen weitere technische Erleichterungen. So wurde die Regelung zur Zusammenfassung von Anlagen vereinfacht, insbesondere bei unterschiedlichen Netzanschlusspunkten, was die Realisierung mehrerer Projekte auf benachbarten Gebäuden erleichtert. Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig ohne vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber und ohne sofortigen Einbau eines geeichten Zählers in Betrieb genommen werden.
Bild: Ideal sind Photovoltaik-Anlagen auf Parkplatzdächern zu installieren. Heute gibt es bereits fertige Systeme für Parkplatz-Verschattungen oder auch kleinere Carports mit Solardach für Privatgrundstücke. (Foto: pexels-kindelmedia-9800008)
Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Das Solarpaket 1 bringt zudem wichtige Änderungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit sich, die verschiedene technische Aspekte betreffen:
▶ Erhöhung der Gebotsgrenze: Die maximale Gebotsgröße in Ausschreibungen steigt von 20 auf 50 Megawatt, um größere Projekte zu ermöglichen.
▶ Mindestkriterien für Solarparks: Einführung naturschutzfachlicher Anforderungen, wie die Begrenzung der Modulfläche auf 60 % und die Förderung der Biodiversität. Betreiber müssen drei von fünf Kriterien erfüllen.
▶ Besondere Photovoltaik-Anlagen: Einführung eines Untersegments für Agri-, Floating- und Parkplatz-PV mit einem Höchstwert von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
▶ Ausschreibungsvolumen: Erhöhung für besondere PV-Anlagen auf bis zu 2075 Megawatt bis 2029, ohne das Gesamtvolumen der Freiflächenausschreibungen zu erhöhen.
Das Solarpaket 1 bringt wichtige verwaltungsmäßige Änderungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit sich. Ein neues Wegerecht erleichtert die Verlegung von Leitungen auf öffentlichem Grund, während private Flächen davon ausgenommen bleiben. Ackerflächen in benachteiligten Gebieten können künftig für Photovoltaik-Projekte genutzt werden, wobei die Länder diese Nutzung per Verordnung einschränken können. Der Ausbau von Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen wird bis 2030 auf maximal 80 Gigawatt begrenzt, um eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten.
Ein Beitrag in Zusammenarbeit mit NEONBLUE GmbH, Dresden
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