Jetzt ist klar, welche Förderungen es jetzt beim Heizungstausch 2024 gibt. Grundlage ist die Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM). Der Heizungstausch kann bereits jetzt schon beauftragt und der Förderantrag befristet nachgereicht werden. Damit profitieren Hausbesitzer ab sofort von den neuen Fördersätzen für Heizungen, die erneuerbaren Energien nutzen.
Bild: Die Experten von Windhager unterstützen bei allen Themen rund um den Heizungstausch – von der Auswahl des richtigen Systems bis zu Förderungen.
Einen Überblick darüber, was Hausbesitzer nun beachten müssen und welche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, gibt Eric Trunk, Heizungsbaumeister, Klimacoach und Förderungsexperte beim Heizungshersteller Windhager aus Gersthofen:
Bis zu 70 Prozent Förderung beim Heizungstausch
Eine Heizungsmodernisierung weg von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien ist teuer. Gut, wenn es Fördermittel gibt, die die finanzielle Belastung für Hausbesitzer verringern. Nach monatelangen Diskussionen und Spekulationen herrscht jetzt Klarheit über förderbare Systeme, Vorrausetzungen und Fristen. Insbesondere Biomasseheizungen, wie zum Beispiel Pelletheizungen, profitieren von den neuen Regelungen. Und es lohnt sich, schnell zu sein.
Werden alte, fossile Heizungen wie eine Ölheizung durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in privat genutzten Bestandsgebäuden getauscht, beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Die Zuschussförderung für den Heizungstausch liegt hier bei maximal 70 Prozent. Dazu können verschiedene Förderungen addiert werden. Darüber hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten, beispielsweise durch das Finanzamt in Form von Steuerboni in Höhe von 20 Prozent.
Bei der Fördersumme, beziehungsweise der maximalen Förderung pro Wohneinheit, gibt es einen wichtigen Unterschied: Wird die Immobilie selbst bewohnt, gibt es bis zu 70 Prozent Förderung, bei vermieteten Objekten bis zu 35 Prozent. Dadurch profitieren insbesondere Eigenheimbesitzer von den Förderungen. Es gilt jeweils eine maximal förderbare Investitionssumme von 30.000 € für die erste Wohneinheit. In Mehrfamilienhäusern sind bei der zweiten bis zur sechsten Wohneinheit jeweils 15.000 € förderfähig, ab der siebten 8.000 €.
Die wichtigsten Fördersätze beim Heizungstausch auf einen Blick
Gut zu wissen für alle, die noch zögern: Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag zu den neuen Förderkonditionen nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt nur für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss dann bis zum 30. November 2024 gestellt werden.
Da Handwerker sich einer durchgehend großen Nachfrage erfreuen, die vermutlich eher steigen als sinken wird, ist es ratsam, frühzeitig mit einem Fachbetrieb Kontakt aufzunehmen, um einen avisierten Heizungstausch auch umsetzen zu können – wer zuerst kommt, bei dem wird zuerst getauscht. So profitieren Hausbesitzer bereits jetzt von den neuen Fördersätzen, die seit Veröffentlichung der BEG EM am 29. Dezember 2023 in Kraft sind. Ein weiterer Vorteil des frühzeitigen Einbaus einer umweltfreundlichen Heizung: Man kann Heizkosten sparen. Durch die Erhöhung des CO₂-Preises steigen die ohnehin hohen Kosten für fossile Brennstoffe weiter an. Durch das Umrüsten auf Wärmepumpe oder Pelletkessel können so mittel- und langfristig die Heizkosten spürbar gesenkt werden – insbesondere, da beispielsweise Biomasse-Brennstoffe ohnehin sehr preisstabil sind.
Aber was bedeuten die einzelnen Förderungen konkret, welche Einschränkungen gibt es und wer bekommt sie? Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
Basisfördersatz
Mit dem Basisfördersatz werden Kosten bis maximal 30.000 € mit 30 Prozent gefördert. Förderfähig sind der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Dabei sind ein paar Voraussetzungen zu beachten. Es muss sich bei dem betreffenden Gebäude um ein mindestens fünf Jahre altes Bestandsgebäude handeln, mit der Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht werden und der Einbau muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems, inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs beziehungsweise Anpassung der Luftvolumenströme, verbunden sein.
Effizienzbonus
Der Effizienzbonus von 5 Prozent ist auf den Einbau von Wärmepumpen beschränkt. Förderfähig sind nur Wärmepumpen, die als Wärmequelle Grundwasser, das Erdreich oder Abwasser sowie ein natürliches Kältemittel nutzen. Die Auswahl der richtigen Wärmepumpe ist also entscheidend, um die 5 Prozent auch zu erhalten.
Emissionsbonus Biomasse
Der Emissionsbonus Biomasse ist, anders als die anderen Förderungen, ein Pauschalbetrag. Hier winken 2.500 € – allerdings nur beim Einbau einer emissionsarmen Biomasseheizung, die einen Feinstaubgrenzwert von maximal 2,5mg/m³ einhält. Auch hier muss man also darauf achten, einen geeigneten Pelletskessel oder Scheitholzvergaserkessel zu wählen. Anders als die anderen Förderbausteine ist diese Förderung unabhängig von der maximalen Fördergrenze und den anrechnungsfähigen Kosten: Die 2.500 € zählen also nicht zur maximalen 70 Prozent Förderung, sondern gibt es on top.
Bild: Pelletskessel BioWIN XL und Scheitholzvergaserkessel LogWIN Klassik von Windhager.
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus bringt zunächst satte 20 Prozent Förderung. Allerdings ist der Bonus zeitlich begrenzt und nimmt mit der Zeit rapide ab, bis er schließlich ganz entfällt.
Bis einschließlich 31. Dezember 2028 gibt es für Sanierer von selbstgenutzten Wohngebäuden die vollen 20 Prozent. Ab dem 01. Januar 2029 und ab dann alle zwei Jahre sinkt der Bonus um jeweils 3 Prozentpunkte.
Bedingung ist dabei der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Den Klimageschwindigkeitsbonus für Biomasse gibt es nur in Kombination mit einer einer Photovoltaik-Anlage oder einer Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe. In diesem Fall spricht man von einer sogenannten Hybridheizung.
Einkommensbonus
Der letzte Teil des Fördermixes ist der sogenannte Einkommensbonus von 30 Prozent. Diesen erhalten Hausbesitzer mit einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 Euro pro Jahr.
Beispielrechnungen
Beispielrechnungen für Förderungen beim Heizungstausch - was bedeutet das konkret?
Wie viel Fördermittel für Eigenheimbesitzer möglich sind, zeigen zwei Beispielrechnungen für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus, in dem eine alte Ölheizung ausgetauscht wird.
Da die notwendigen Investitionen stark variieren können, werden demzufolge auch mehr oder weniger Eigenmittel benötigt. In jedem Fall bietet die Förderung eine spürbare Entlastung bei den notwendigen Aufwendungen.
Guter Rat hilft sparen
Es hilft zwar, einen groben Überblick über die Fördermöglichkeiten und verfügbaren Systeme zu haben, allerdings sollte unbedingt ein Experte zu Rate gezogen werden. Entscheidend ist, dass die Heizung zum Gebäude passt. Egal ob Wärmepumpe, Pelletheizung oder Hybridsystem, die Experten von Windhager haben für jedes Gebäude die richtige Heizung und helfen auch bei allen Themen rund um die Förderung fachkundig weiter. Alle Informationen und Kontakte finden Interessierte unter www.windhager.com.
• Hinweis: Alle genannten Förderungen gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats (vrsl 2. Februar) sowie der Freigabe des Bundeshaushalts.
Bild: Ausstellungsraum der Windhager Zentralheizungs GmbH
Über Windhager: Der Spezialist für erneuerbare Energie
Das 1921 in Seekirchen bei Salzburg gegründete Unternehmen zählt heute mit über 650 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, drei ausländischen Niederlassungen und einem internationalen Partner-Netzwerk zu Österreichs führenden Heizkessel-Herstellern. Die hauseigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung des regionalen Leitbetriebs widmet sich vor allem der Entwicklung von hocheffizienten Heizlösungen für erneuerbare Energien. Einen wichtigen Fokus setzt Windhager dabei auf die Wärmepumpe sowie auf die Brennstoffe Pellets, Hackgut und Scheitholz. Dementsprechend reicht das Windhager Angebot von der Wärmepumpe und hochwertigen Scheitholzvergasern über komfortable Pellets-Heizlösungen bis hin zum innovativen Hackgutvergaser mit Saugsystem. Hybrid-Lösungen sowie Gas-Brennwertgeräte und eine breite Palette an Heizungs-Zubehör runden das Heizkessel-Programm ab. Produziert wird aktuell ausschließlich am Firmenstammsitz in Seekirchen bei Salzburg. Der Exportanteil beträgt zirka 60 %. Zu den wichtigsten Exportländern zählen Frankreich, Italien, Slowenien, Polen, Belgien sowie Spanien und England. Weitere Informationen finden Sie unter www.windhager.com
Ein Beitrag für BauPraxis von: Schwartz Public Relations, München | Windhager Zentralheizung, Gersthofen
Bilder: © Windhager Zentralheizung GmbH
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Was genau bedeutet das neue Heizungsgesetz für die bestehende Ölheizung?
Für die knapp fünf Millionen Besitzer einer Ölheizung in Deutschland gilt auch nach der Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes der 100%ige Bestandsschutz. Auch Reparieren ist „erlaubt“. Für die Neuinstallation einer Ölbrennwertheizung als Hybridmodell gibt es attraktive staatliche Förderungen.
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