Eine eigene Hobbywerkstatt ist für viele Menschen mit speziellen Interessen ein großer Traum. Es ist ein kleiner Bereich, der sich nur um die eigenen Arbeiten dreht. Doch dabei stellt sich natürlich die Frage, was eigentlich erlaubt ist.
Eine häusliche Werkstatt unterliegt verschiedenen Regeln, die man sowohl als Mieter als auch Eigentümer beachten muss. Das bezieht sich einerseits auf die eigentliche Nutzung, aber auch auf die Einrichtung und Sicherheitsvorkehrungen, die vorhanden sein müssen. Damit Sie problemlos eine Hobbywerkstatt planen können, schauen wir uns die wichtigsten Themenfelder in diesem Beitrag einmal genauer an.
Bild: Die Hobbywerkstatt ist der Traum vieler Hausbesitzer. Was zu beachten ist, soll unser Beitrag aufzeigen. (Bildquelle: Foto von shkrabaanthony auf pexels.com)
Was gilt eigentlich als Hobbywerkstatt?
Wie viele andere Dinge ist auch die Definition einer privat genutzten Werkstatt entsprechend in Deutschland geregelt. Es gilt also nicht jeder Raum automatisch als Werkstatt, sobald man dort eine ➔ Werkbank benutzt. Und umgekehrt kann auch nicht jeder Raum als Hobbywerkstatt genutzt werden. Gesetzliche Vorschriften lassen sich in der Bau- und Nutzungsverordnungen nachlesen und unterscheiden sich je nach Bundesland und auch manchmal nach Gemeinde oder Stadt.
Grundlegend gilt aber, dass jeder Raum als Werkstatt gesehen wird, in dem Arbeiten an oder mit technischen Geräten vorgenommen werden. Das kann beispielsweise für eine kleine private Auto-Werkstätte gelten - zum Beispiel für sein Motorrad oder den Oldtimer - aber auch für die Nutzung elektronischer Geräte oder elektrischer Maschinen zur Bearbeitung von Holz, Metall, Kunststoffen oder anderen Materialien.
Bild: Speziell bei Hobbywerkstätten mit Gefahrenstoffen ist die richtige Genehmigung und Abfall-Logistik wichtig. (Bildquelle: Foto von mikebirdy auf pexels.com)
Welche Arbeiten dürfen in einer Hobbywerkstatt verrichtet werden?
In erster Linie darf die Hobbywerkstatt auch nur für private Zwecke verwendet werden. Sobald die Arbeit in einen gewerblichen und öffentlichen Raum übergeht, gelten andere Bestimmungen, Auflagen und Vorgaben. Als Grenze wird dabei in Betracht gezogen, ob mit der Nutzung der Garage bzw. Werkstatt und den produzierten Gütern Geld von anderen Personen - beispielsweise Kunden - gewonnen wird.
Welche Räume dürfen als Hobbywerkstatt genutzt werden?
Egal ob zur Miete oder als Eigentümer, zunächst ist kein Raum von der Nutzung als Werkstatt ausgeschlossen. Jedoch werden danach noch das Baurecht und Mietrecht fällig, welches natürlich die Nutzungsmöglichkeiten verschiedener Bereiche im Haus einschränkt. Auch hier gibt es je nach Bundesland und Gemeinde oder Stadt Unterschiede, die mit dem Vermieter oder Bauherren oder dem Bauamt abgesprochen werden müssen. Die Genehmigung des Baus bzw. Ausbaus einer Hobbywerkstatt wird ebenfalls verschieden gehandhabt.
Grundlegend kommen Räume wie der ➔ Dachboden, der Keller, die Garage oder der ➔ Schuppen im Garten infrage. Für ➔ Garagen gibt es beispielsweise noch einmal separate Regeln, denn dieser Raum soll in erster Linie als Unterkunft für ein Fahrzeug dienen und nicht als Werkstatt genutzt werden. Dies gilt in so gut wie allen Bundesländern als Zweckentfremdung und ist nicht zulässig.
Bild: In einer richtigen Hobbywerkstatt darf die professionelle Werkbank nicht fehlen. (Bildquelle/Copyright: www.datona.de)
Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße Hobbywerkstatt
Bei der Einrichtung und Ausstattung träumt man natürlich direkt von einem schönen ➔ Werkzeugschrank, aber vorher muss der Raum oder Gebäudeteil auf Vordermann gebracht werden und den baurechtlichen Richtlinien für eine Hobbywerkstatt entsprechen. Dabei gibt es diese wichtigen Punkte zu beachten:
✔ Immissionsschutz: (siehe dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Immissionsschutz Der eigene Haushalt sowie der der Nachbarn darf nicht durch äußere Einwirkungen (z.B. Lärm, Schmutz, oder Erschütterungen) beeinträchtigt werden.
✔ Abluft: Der Raum muss stets gut gelüftet und gefiltert werden können.
Das gilt besonders bei Lackiererarbeiten, Arbeiten mit Klebstoffen oder Arbeiten mit feinen Holz- oder Kunststoff-Spänen sowie Staub.
✔ Absicherung des Werkraumes: Die Hobbywerkstatt sollte einen eigenen Stromkreis mit spezieller Sicherungstechnik / FI-Schaltern aufweisen.
✔ Starkstrom: Der Einbau eines Starkstromanschlusses muss nach Vorgaben erfolgen, wenn Sie schwere Maschinen bedienen wollen.
Dazu muss auch mit dem Stromlieferanten die Netzbelastbarkeit geprüft und vereinbart werden.
✔ Müllentsorgung: Der richtige Umgang mit Abfallstoffen ist extrem wichtig. Hier fallen gleich mehrere Vorschriften auf einen Punkt, darunter die Gefahrstoffverordnung, verschiedene Umweltschutzgesetze, sowie Vorschriften zur richtigen Entsorgung und Trennung von Abfällen.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben oder bei Beschädigungen haftet der Inhaber der Werkstatt entsprechend dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Abschließen separater Versicherungen kann helfen, ungewollte Situationen zu vermeiden. Sprechen Sie deshalb mit Ihrer Versicherung über zu erweiternde Policen oder Neuabschlüsse.
Bild: Wer in seiner Werkstatt gut organisiert arbeiten will, benötigt professionelles Werkzeug in einem adäquaten Werkzeugschrank. (Bildquelle/Copyright: www.datona.de)
Sorgfältige Planung Ihrer Hobbywerkstatt
Wenn Sie Ihre Werkstatt vorab richtig richtig planen, die Räumlichkeiten entsprechend vorbereiten, erforderliche Genehmigungen einholen und den Raum auch mit dem geeigneten Mobiliar für Ihre Hobbyarbeiten ausstatten, wird Ihrer Kreativität und Ihrem handwerklichen Geschick nichts mehr im Wege stehen.
Denken Sie bitte aber auch an Ihre Nachbarn oder die Familie im eigenen Haus und installieren Sie Schallschutz-Dämmungen, um nicht spät abends die Mitbewohner mit Lärm zu belästigen, wenn Sie im Eifer des Arbeitens verschiedene laute Werkzeuge nutzen.
Zweckmäßig ist auch immer, einen genauen Plan von allen Stromanschlüssen, Wasserleitungen, Abwasserrohren und Abluftmöglichkeiten zu erstellen. Nach diesen Vorgaben kann dann die Umsetzung in die Tat erfolgen. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!
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