Das sind die besten Versicherungen für Hausbesitzer

Endlich ist der lang ersehnten Traum vom Eigenheim realisiert, gilt es die Immobilie mithilfe der richtigen Versicherungen abzusichern um keine finanziellen Risiken einzugehen.

Die besten Versicherungen für Ihr ZuhauseBildquelle: pixabay.com / © Tumisu


Diejenigen, die endlich ihren lang ersehnten Traum vom Eigenheim realisiert haben, müssen an viele Dinge denken – denn im Gegensatz zum Leben als Mieter ändert sich einiges. Essentiell ist es beispielsweise, die Immobilie mithilfe der richtigen Versicherungen abzusichern und so keine finanziellen Risiken einzugehen.

Dabei gibt es einige Versicherungen, die speziell für Hausbesitzer sinnvoll sind, andere sind allerdings auch für Mieter unerlässlich, beispielsweise die Hausratversicherung. Auf welche Versicherungen Hausbesitzer keinesfalls verzichten sollten, erklärt der folgende Beitrag.

Die Hausratversicherung

Sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer sollten alle beweglichen Gegenstände ihres Haushaltes durch eine gute Hausratversicherung absichern. Die Hausratversicherung springt ein, wenn Schäden durch Überspannung, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch, Diebstahl, Im- oder Explosion, Blitzschlag oder Feuer verursacht werden.

Von der Versicherung wird im Schadensfall der Wiederbeschaffungswert für irreparables oder gestohlenes Inventar gezahlt. Dieser Wert muss nicht zwangsläufig dem ursprünglichen Kaufpreis entsprechen. Im Laufe der Zeit ändert sich natürlich der Umfang und der Wert des Hausrates, weshalb es sinnvoll ist, die Versicherungssumme von Zeit zu Zeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die Wohngebäudeversicherung

Immobilieneigentümer werden durch die Wohngebäudeversicherung im Fall eines eintretenden Sachschadens vor den finanziellen Konsequenzen bewahrt. Versichert sind das gesamte Gebäude inklusiver aller Gegenstände, die fest verbaut sind. Die Wohngebäudeversicherung kommt für alle Schäden auf, die durch Überspannung, Leitungswasser, Hagel, Sturm, Im- oder Explosion, Blitzschlag oder Feuer entstanden sind. Schadensersatz wird nach einem Brand auch für Schäden, die durch Ruß oder Löschwasser entstanden sind, geleistet.

Falls die Immobilie komplett durch einen Brand zerstört wird, wird das Gebäude mithilfe der Wohngebäudeversicherung zum sogenannten Neuwertpreis wieder aufgebaut. Ein gleichartiges, neues Haus wird so zu den aktuellen Preisen finanziert, inklusive den Kosten für Planung, Konstruktion und Architekten. Allerdings wird die Neuwerterstattung von der Versicherung nur gewährt, wenn der Wiederaufbau innerhalb einer Frist von drei Jahren erfolgt.

Die Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung sichert die finanziellen Folgen für die Eigentümer einer Immobilie bei Schäden durch Naturereignisse ab. Abhängig von dem jeweiligen Vertrag sind das Eigentum beziehungsweise das Gebäude dann bei Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen, Erdrutschen, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen geschützt.

Der Versicherte muss im Schadenfall die Kosten zum Teil oft selbst tragen, da die Elementarschadenversicherung in vielen Fällen eine Selbstbeteiligung enthält.

Die Haftpflichtversicherung

Immobilienbesitzer, die ihr Objekt selbst bewohnen und keine weiteren Mieter beherbergen, benötigen unbedingt auch eine private Haftpflichtversicherung in ihrer Stellung als Eigenheimbesitzer. Die Eigentümer können nämlich beispielsweise mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden, wenn ein Besucher auf glatten Böden der Immobilie ausrutscht, ein Passant wegen Glatteis vor dem eigenen Grundstück stürzt, sich ein Blumenkasten löst und ein Auto beschädigt oder die Deckenlampe herunterfällt und so einen Besucher verletzt. Die private Haftpflichtversicherung bietet bei derartigen Ereignissen einen wertvollen Schutz. Minderjährige Kinder und Ehepartner sind in der Regel mitversichert.

Wird die Immobilie nicht selbst genutzt, sondern vermietet, ist ebenfalls eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig. Der Eigentümer ist auch in diesem Zusammenhang dafür verantwortlich, dass Dritten keine Schäden zugefügt werden. So greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wie auch die private Haftpflichtversicherung, wenn Passanten auf eisglatten Wegen ausrutschen oder sich beispielsweise ein Eiszapfen vom Dach löst und beim Herunterfallen jemanden verletzt.


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Bildquelle: pixabay.com / ©  Giovanni Gargiulo

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