Tipps zur Förderung von Wohnungslüftungen
Überblick über die aktuellen Förderprogramme für Wohnungslüftungen in Deutschland.
Lüften wird aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ein immer wichtigeres Thema auch für die Zukunft. Leisten Sie Ihren Beitrag zur Energiewende und profitieren Sie von den vielfältigen Fördermöglichkeiten. (Bild: © nattanan23 pixabay.com)
Stand: 20.01.2021
Leisten Sie Ihren Beitrag zur Energiewende und profitieren Sie von den vielfältigen Fördermöglichkeiten. Diese Tipps helfen bei der Beantragung Ihrer Fördermittel. Je „grüner“ das Bauvorhaben, desto höher sind die Zuschüsse!
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt ab 02.01.2021 und vereinfacht die deutsche Förderlandschaft sowie die Antragstellung. Sie fasst die bisherigen Förderangebote des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen. So kommen Bauherren und Sanierer einfacher an die finanzielle Unterstützung für den Klimaschutz.
Die Förderprogramme
Förderung von Einzelmaßnahmen (EM)
• Start ab 02.01.2021
• Beantragung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( HYPERLINK "https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem" BAFA) – ab 01.07.2021 auch Beantragung bei der HYPERLINK "https://public.kfw.de/zuschussportal-web/" KfW möglich
• Zuschussförderung bei der Gebäudesanierung
Förderung für Wohngebäude (WG) mit Effizienzhausstandard
• Start ab 01.07.2021
• Beantragung bei der KfW, ggf. mittelbar über die Hausbank
• Kredit- und Zuschussförderung verfügbar: Ab 2023 erfolgt die Förderung wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW
Wie hoch ist die Förderung?
• Im Neubau: Bis zu 25 % Förderung
• In der Sanierung: Bis zu 45 % Förderung
• Bei umfassenden energetischen Sanierungen gibt es eine erhöhte Förderquote
von 5 %
• EE-Klasse: Anteil von erneuerbaren Energien von mindestens 55 %
• NH-Klasse: Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung
• iSFP-Bonus: individueller Sanierungsfahrplan
Wer ist antragsberechtigt?
• Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
• Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 %
• Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 %
• Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 %
• Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 %
• Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 %
Weiterführende Links
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten: FAQ
In 4 Schritten zur Förderung
• Die Checkliste zur Förderung Ihrer Wohnungslüftung
Online Antragsformulare
BAFA: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem
KfW: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
KfW-Förderung (noch bis 30.06.2021)
Für Finanzierungen über die KfW Bank gelten noch bis zum 30. Juni 2021 die bisherigen Förderprogramme. Ab dem 01.07.2021 treten auch hier die neuen Richtlinien der BEG in Kraft (siehe oben).
Im Sanierungsfall werden zentrale und dezentrale Lüftungssysteme sowie Abluftsysteme bundesweit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.
Das KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser mit Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.02.2002. Dabei müssen die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden.
Welche Programme greifen?
Kredit für Einzelmaßnahmen (Programm 152) oder
Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Programm 151)
Steuerliche Förderung
Als Alternative zum BEG können Besitzer privat genutzter Wohnhäuser bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen seit dem 01.01.2020 von der Steuer absetzen.
Hausbesitzer können nach §35c EstG Einkommensteuergesetz über drei Jahre verteilt 20% der Investitionskosten der Lüftungsanlage von der Steuerschuld abziehen. Gefördert werden die gleichen Heizungstechnologien wie im BEG EM. Auch die Kosten für Handwerker, Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung lassen sich absetzen. Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung mit dem BEG oder den Förderprogrammen von KfW oder BAFA ist nicht möglich. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der modernen Wohnraumlüftung und deren aktuellen Fördermöglichkeiten unter wohnungs-lueftung.de.
Infos über die Initiative „Gute Luft“
Frische Luft liegt uns am Herzen! Erfahren Sie mehr über die Vorteile von Lüftungsanlagen unter wohnungs-lueftung.de. Initiatoren dieses Verbraucherportals sind die renommiertesten Verbände in der Lüftungsbranche: BDH (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V.), FGK (Fachverband Gebäude-Klima e.V.) sowie IGDWL (Verband der Interessensgemeinschaft Dezentrale Wohnungslüftung e.V.).
Gesundes Raumklima leicht gemacht: Wohnungslüftungsanlagen führen die verbrauchte Raumluft kontinuierlich nach draußen ab und führen frische Luft zu. Die mit CO2 und Aerosolen belastete Luft wird automatisch abgeführt. Egal, ob es eine zentrale Lüftungsanlage ist oder ob es individuelle Geräten in den jeweiligen Räumen sind. Die Grafiken zeigen den Luftaustausch in beiden Systemen. (Grafiken: Initiative „Gute Luft“ – www.wohnungs-lueftung.de)
BauPraxis Link Tipp

Wann ist eine kontrollierte Wohnraumlüftung notwendig?
Der Hauptgrund für eine Wohnraumlüftungsanlage ist eine luftdichte Gebäudehülle bei heutigen Häusern zum Zweck der hohen Energieeinsparung.
Zugleich wird aber im Neubau und der energetischen Sanierung gemäß DIN 1946-6 eine ausreichende Luftzufuhr gefordert. Welche Luftmengen dabei konkret erreicht werden müssen durch eine automatische Lüftung, zeigt eine individuelle Bedarfs-Berechnung (Lüftungskonzept).

Checkliste zur Förderung von Wohnungslüftungen
In 4 Schritten zur Förderung Ihrer Wohnungslüftung bei Neubauten oder bei Renovierungen bzw. Sanierungen.